Sonderabfall – gefährliche Abfälle fachgerecht entsorgen
Ob Lacke, Öle oder Chemikalien: Auch in privaten Haushalten fällt regelmäßig Sonderabfall an, der nicht einfach im Restmüll entsorgt werden darf. Ganz im Gegenteil gelten für gefährliche Abfälle strenge Gesetze zur fachgerechten Entsorgung. Werden gefährliche Abfälle unsachgemäß entsorgt, droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Fachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle im Rhein-Main-Gebiet
Als Entsorgungsspezialist für Kommunen und Privathaushalte im Rhein-Main-Gebiet ist Meinhardt bestens für die Entsorgung von Sonderabfall ausgestattet. Neben unserem modernen Lager für gefährliche Abfälle gewährleistet unsere passende Logistik eine reibungslose Abholung sowie einen sicheren Transport Ihrer Sonderabfälle. Dazu stehen uns unterschiedliche Spezialbehälter bereit sowie leistungsfähige Entsorgungswege in externe Anlagen.
Was ist Sonderabfall?
Gesetzlich wird beim Sonderabfall lediglich zwischen „gefährlichen Abfällen“ und „nicht gefährlichen Abfällen“ unterschieden. Als gefährliche Abfälle zählt jeglicher Sondermüll, der mindestens eine der folgenden Eigenschaften erfüllt:
- giftig
- gesundheitsschädlich
- umweltschädlich
- brennbar
- explosiv
- enthält Erreger übertragbarer Krankheiten oder kann derartige Erreger hervorrufen
Einige Beispiele für Sonderabfälle sind Lacke, Farben, Altöl, Chemikalienabfälle aus Apotheken, Friseursalons, Feuerlöscher, Leuchtstoffröhren mit Quecksilber, Krankenhausabfälle, Batterien, Autobatterien, Teerpappe und vieles mehr.
Beachten Sie: Auch Elektroschrott zählt zum Sonderabfall und muss einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Was ist kein Sonderabfall?
Alles, was nicht als gefährlicher Abfall gilt, ist entsprechend auch kein Sonderabfall. Die Definition ist schwammig, vom Gesetzgeber aber nicht näher definiert, weshalb Sie im Zweifelsfall immer den Rat eines spezialisierten Entsorgers wie Meinhardt einholen sollten. Eine gute Orientierung geben die erlaubten Abfälle für den Restmüll, Biomüll, Papiermüll oder Sperrmüll.
Sie haben noch Fragen oder sind sich unsicher, ob es sich bei Ihren Abfällen um Sonderabfall oder gefährliche Abfälle handelt? Dann kontaktieren Sie uns am besten gleich, wir beraten Sie sehr gerne – für Kommunen, Gewerbe, Industrie oder Privathaushalte.
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Sie nutzen das Meinhardt Portal im Bereich der gefährlichen Abfälle noch nicht? Auch in diesem Fall beraten Sie unsere Vertriebsmitarbeiter sehr gern.
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