CO2-Preis

 

Auswirkungen des Brennstoffemissions-
handelsgesetzes (BEHG) auf Preise für die
thermische Verwertung von Abfällen


Klimaschutz
Das auf der Weltklimakonferenz am 12. Dezember 2015 beschlossene „Übereinkommen von Paris“ sieht die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels bis zum Jahr 2050 vor. Seitdem beschließt der EU-Gesetzgeber mit seinem umfassenden Programm zum Green Deal verschiedene Klimaschutzaktionen. Aber auch der deutsche Gesetzgeber verabschiedet Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des 1,5-Grad-Ziels, zumal Deutschland in seinem Klimaschutzgesetz bereits im Jahr 2045 Klimaneutralität vorsieht.

Inanspruchnahme sauberer Luft wird bepreist
Ein bereits seit Jahren implementiertes Mittel, das Anreize schaffen soll, um CO2-Emissionen zu verringern oder zu vermeiden, ist der Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten. Das Grundprinzip des Emissionshandels besteht darin festzulegen, welche Menge Tonnen CO2 von festgelegten Gruppen wie Unternehmen oder Industriezweigen ausgestoßen werden dürfen. Diejenigen, die der festgelegten Gruppe angehören und für die festgestellt wurde, klimaschädliche CO2-Emissionen durch ihre Tätigkeit zu verursachen, benötigen für jede ausgestoßene Tonne CO2 eine Berechtigung. Diese Berechtigung erhält jeder einzelne Betroffene durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten. Ohne entsprechende CO2-Zertifikate fehlt die Berechtigung, CO2 zu emittieren. Das Emittieren von CO2 und damit die Inanspruchnahme sauberer Luft wird bepreist.

CO2-Bepreisung bei der thermischen Abfallbehandlung
Am 1. Januar 2024 wurde die thermische Abfallbehandlung in den Emissionshandel des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), welches bereits im Jahr 2021 eingeführt wurde, aufgenommen. Der Abfallentsorgungssektor trägt seitdem im Rahmen der Klimaziele aktiv zur CO2-Reduktion bei. 

Dies hat zur Folge, dass neben der Entsorgungsleistung auch die dabei entstehenden CO2-Emissionen aus den Sektoren Wärme und Verkehr für die Hauptbrennstoffe Heizöl, Erdgas, Benzin, Flüssiggas und Diesel im Rahmen einer stufenweisen Erhöhung bepreist werden.

Mit der Anpassung des BEHG ab dem 1. Januar 2024 wird Abfall, der thermisch verwertet wird, als Brennstoff eingestuft. 

Auswirkungen auf den Entsorgungspreis
Die jeweiligen Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen sind zum Erwerb der Emissionszertifikate verpflichtet. Über einen Wälzungsmechanismus werden die Kosten für die CO2-Zertifikate an die Anlieferer der Abfälle weitergereicht. Der Preis für die Entsorgung von Abfällen erhöht sich dadurch. Der CO2-Preis wird jedoch nur auf den fossilen Anteil des Abfalls berechnet. Der biogene Anteil bleibt bei der Bepreisung unberücksichtigt.

Hier finden Sie die Standardwerte zur Berechnung von Brennstoffemissionen für einzelne Abfälle sowie den jeweiligen CO2-Preis.

 

Zum Öffnen der Datei bitte auf die Graphik klicken:

Seit dem 1. Januar 2024 weisen wir den entstehenden CO2-Preis für Sie transparent und als separate Position auf der Rechnung aus, selbstverständlich ohne Aufschlag. Mit der ab dem 1. Januar 2025 gültigen Anpassung werden wir ebenso verfahren.

CO2-Emissionen durch stoffliche Verwertung der Abfälle vermeiden
Jedes Kilogramm Abfall, das keiner thermischen Behandlung unterzogen werden muss, spart CO2-Emissionen und verringert den CO2-Preis.

Wir bieten Ihnen auch weiterhin eine intensive Aufbereitung, eine höchstmögliche Wertschöpfung und damit eine umfassende stoffliche Verwertung Ihrer Abfälle an.

Sprechen Sie uns gerne für ein optimiertes Entsorgungsmanagement an.

Ausblick
Die Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Zertifikate fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung.
Nach derzeitiger Planung soll die CO2-Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung im Jahr 2028 in den europäischen Emissionshandel überführt werden.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Ansprechpartner
Alexander Brüllingen, Tel.: 06122 8001-362,
E-Mail: alex.bruellingen@meinhardt.biz.